Die Schweizer Regierung erlaubt es jedem – einschliesslich ausländischer Staatsbürger –, hierzulande eine Firma zu gründen. Es gelten besondere Regelungen für Nicht-EU-/EFTA-Bürger, die eine Arbeits- und Niederlassungsbewilligung besitzen müssen, um in der Schweiz ein Geschäft dauerhaft zu führen.
Wir beraten Sie gerne über die verschiedenen Möglichkeiten, eine Firma in der Deutschschweiz zu gründen. Hierfür arbeiten wir mit den Schweizer Behörden eng zusammen und stellen für Sie die richtigen Kontakte her.
Unser engster Geschäftspartner ist das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Aargau Services Standortförderung, das Firmen bei der Ansiedlung und Gründung berät und unterstützt. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.